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   OLG Schleswig, 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart   

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OLG Schleswig, 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart (https://dejure.org/2018,48737)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart (https://dejure.org/2018,48737)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart (https://dejure.org/2018,48737)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

    Das Landgericht hat ergänzend darauf hingewiesen, dass es bei zulässiger ergebnisoffener Ausschreibung, bei der die Bieter in einem gewissen thematischen Rahmen zu individuellen Angebotsinhalten aufgefordert werden, in der Natur der Sache liegt, dass die Gemeinde die individuellen Angebote noch nicht kennt und auch nur bedingt vorhersehen kann, wie die Bieter den eröffneten Spielraum nutzen, so dass der Bewertungsmaßstab in gewissem Maß auch nur allgemein beschrieben werden kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 80).

    Diese Definition ist jedenfalls in den 2. BuL erheblich umformuliert worden (insbes. unter Aufnahme der Wendung "allgemein formuliert"), so dass gerade deren Intransparenz mit Blick auf die fortgeltenden Maßgaben der (1.) BuL erstmals gerügt werden konnte (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 48 ff).

    (c) Allerdings hat der Senat im Urteil vom 3. April 2017 (6 U 151/16 Kart, juris Rn. 129 f) - wie durch die Berufung zitiert - ausgeführt, dass sich im Fall der Anwendung der relativen Bewertungsmethode im Vorhinein und bei gemeindlicher Bieterbeteiligung in besonderem Maß transparent bestimmen lassen muss, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote aufweisen, um das jeweils beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können (aA OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 76).

    Zwar mag - wie das Landgericht angeführt hat - mit jedem Wertungsspielraum, den die Auswahlkriterien der Auswahlentscheidung überlassen, die Notwendigkeit einhergehen, bei jener Auswahlentscheidung eine entsprechend sachlich begründete, diskriminierungsfreie Bewertung der einzelnen angebotenen Leistungen bei der Eingruppierung in die Übertreffensgrade zu treffen, die anhand der nach § 46 Abs. 5 EnWG gebotenen Begründung für den abgelehnten Bieter nachzuvollziehen ist (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 80).

    Insoweit ist es nämlich weder praktisch sinnvoll noch auch nur theoretisch denkbar, eine finale Bewertungsskala bereits im Vorhinein zu entwerfen (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 76).

    Dies ist aber nur dann geboten, wenn eine Änderung der Bedingungen, sei es wegen Sachwidrigkeit, Diskriminierung oder Intransparenz (ggf. schon durch neue Formulierungen), eine bisher nicht gegebene Rechtsverletzung begründet (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 48 ff).

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    Dieser Sichtweise ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, Versorgungswirtschaft 2019, 51 [juris Rn. 76]; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 89) und der Literatur (Kment/Huber, EnWG, 2. Aufl., § 46 Rn. 88; Lüninghöner-Glöckner/Polat, IR 2017, 159, 160) widersprochen worden.

    Von der Gemeinde ist nämlich in derartigen Fällen eine sachlich begründete, diskriminierungsfreie Bewertung der einzelnen angebotenen Leistungen erwarten, die anhand der nach § 46 Abs. 5 EnWG gebotenen Begründung für den abgelehnten Bieter nachzuvollziehen sein muss (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 80).

    Insoweit ist es nämlich, wie der Senat (Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart, juris Rn. 349 f) mit den im Folgenden wiedergegebenen Erwägungen ebenfalls bereits ausgeführt hat, weder praktisch sinnvoll noch auch nur theoretisch denkbar, eine finale Bewertungsskala bereits im Vorhinein zu entwerfen (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 76).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

    Dabei ist jedoch zum einen zu beachten, dass mit einer solchen Konstellation, in der - wie vorliegend im Verhältnis der Verfügungsbeklagten zu den neben der Verfügungsklägerin am bisherigen Wettbewerbsverfahren beteiligten Stadtwerken ... - eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen der Gemeinde und einem Anbieter besteht, in besonderem Maße die Gefahr des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der Gemeinde und der Verletzung der gesetzlichen Vorgaben für die Bewertungskriterien bei der Konzessionsvergabe verbunden ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 59 mwN).

    Denn ungeachtet dessen, dass auch von der Verfügungsbeklagten prinzipiell zugelassene Änderungsvorschläge nur dann sinnvoll möglich wären, wenn sie gegenüber den Bietern die Gründe für die von ihr bisher mit verbindlichen Vorgaben versehenen Vertragsteile erkennbar gemacht und damit das Auswahlverfahren so gestaltet hätte, "dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt" (BGH - Stromnetz Berkenthin, aaO, Rn. 35; ebenso OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart), juris Rn. 35; OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 57), ersetzt jedenfalls die Möglichkeit eines Änderungsvorschlags nicht das von der Verfügungsbeklagten selbst kenntlich zu machende legitime Interesse an verbindlichen Regelungsvorgaben, die als solche den gesetzlich gewollten Wettbewerb beschränken.

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Insoweit wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass jede einzelne ausgebrachte Rüge als gesonderter Streitgegenstand zu behandeln sei (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2018, 16 U 3/18; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019, Az. 2 U 218/18; ablehnend Schwittau, IR 2020, 88).

    Die Verletzung der Rügepflicht bewirkt, dass sich die Verfügungsklägerin weder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes noch im Hauptsacheverfahren auf die von ihr nicht rechtzeitig gerügten Rechtsverletzungen berufen kann (allg. Ansicht, vgl. OLG Brandenburg Urt. v. 18.8.2020, 17 U 1/19, BeckRS 2020, 22438 Rn. 61; OLG Stuttgart Urt. v. 6.6.2019, 2 U 218/18; KG, Urteil vom 24. September 2020, 2 U 93/19 EnWG, Rn. 183, juris; s.a. OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018, 16 U 3/18 Kart, Rn. 51, juris; Theobald/Schneider in Theobald/Kühling, Energierecht, 106. Erg.L., 2020, § 47 EnWG Rn. 19; Kment, Energiewirtschaftsgesetz, EnWG § 47 Rn. 10, beck-online).

  • OLG Schleswig, 07.03.2022 - 16 U 166/21

    Verfahren über die Neuvergabe der ausgelaufenen Konzessionsverträge für ein

    Eine Ausschreibung ist vielmehr dann schon nicht zu billigen, wenn sie nicht hinreichend sachgerecht ist; denn jeder einzelne Bieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Chancen auf Erteilung einer Konzession durch ein gesetzmäßiges Auswahlverfahren gewährleistet werden (BGH a. a. O., Stromnetz Berkenthin, Rn. 57), und das umfasst, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, (vgl. etwa Urteil vom 25. Juni 2018, 16 U 3/18 Kart, S. 27f.; Urteil vom 23. Mai 2019, 16 U 2/19 Kart, S. 24ff., 26; Urteil vom 19. Dezember 2019, 16 U 73/19 Kart, S. 19), nicht nur verfahrensmäßige, sondern auch sachliche Anforderungen, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergeben, den nach wettbewerblichen Maßstäben besten Bewerber zu ermitteln.

    Freilich trifft (mit der Verfügungsbeklagten) zu, dass die Ausstattung nicht als solche abzufragen ist, weil der Ideenwettbewerb nicht auf Mittel ("Input"), sondern auf Leistung bzw. Aufgabenerfüllung ("Output") zu richten ist, sodass die Mittel "nur" als gleichsam mitlaufende Beurteilungskriterien für die Gewährung der Zielerreichung bei den jeweils abgefragten Leistungen bzw. Zielen fungieren (std. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 25. Juni 2018, 16 U 3/18 Kart, S. 27ff.).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

    Außerdem habe sich die Rechtsprechung zu Konzessionsvergabeverfahren fortentwickelt (vergleiche OLG Schleswig, Urteil v. 25.6.2018,16 U 3/18 Kart S. 24).
  • LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17

    Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast,

    So wie auch bei der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 25.06.2018 (Az. 16 U 3/18 Kart) zu Grunde liegenden Bewertungsmatrix handelt es sich nur bei den letztgenannten Kriterien (A. I.4 bis A. I. 7) um ausdifferenzierte Unterkriterien zu dem vorgegebenen Hauptziel der Versorgungssicherheit.
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